Das Konjunktur- und Zukunftspaket der Bundesregierung zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie beinhaltete u.a. eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer. Vom 1. Juli an bis zum 31. Dezember 2020 wurde der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und der ermäßigte Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt.
Da dieses halbe Jahr nun in Kürze endet, sollten Sie in Lodgit Desk die Mwst.-Sätze wieder anpassen und zwar für Logisleistungen von 5% auf 7%. Die Verpflegungsleistungen (Frühstück, Halbpension, aber ohne Getränke!) müssen ebenfalls zum 1.1.2021 auf 7% angepasst werden, wobei diese dann nochmal am 1.7.2021 zurück auf 19% gesetzt werden müssen. Getränke müssen ab dem 1.1.2021 mit 19% Mwst. besteuert werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr, da wir keine steuerliche Beratung machen dürfen. Bei rechtlichen Unklarheiten befragen Sie bitte Ihren Steuerberater.
Mit Lodgit Desk können Sie Änderungen der Mehrwertsteuersätze mit wenig Aufwand durchführen. Dazu stehen Ihnen verschiedene Funktionen in die Hotelsoftware zur Verfügung.
In unseren FAQs befindet sich eine detaillierte Beschreibung, wie Mehrwertsteueränderungen in Lodgit Desk vorgenommen werden können.
Was muss bei Pauschalen bspw. für Hotelfrühstück beachtet werden
Bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Getränken bei einem Gesamtverkaufspreis, beispielsweise im Rahmen eines Frühstücks, wird nicht beanstandet, wenn der Anteil der Getränke pauschal mit 30 Prozent (!) des Gesamtverkaufspreises angesetzt wird. Wie Sie diese Vorgabe in Lodgit Desk realisieren, erfahren Sie in unserem FAQ Frühstück mit unterschiedlicher Mehrwertsteuer für Speisen und Getränke.