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Frühstück mit getrennt ausgewiesener Mehrwertsteuer für Getränke und Speisen

Im Rahmen der Coronahilfemaßnahmen gilt vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021 der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auch für in Gaststätten verzehrte Speisen. Da diese Mehrwertsteuersenkung nicht für in Gaststätten verzehrte Getränke gilt, müssen in Frühstückspaketen nach Ansicht mehrerer Steuerberater/innen der Speisen- und Getränkeanteil getrennt ausgewiesen werden.

Dieses FAQ beschreibt, wie Sie diese Steueränderung in der Lodgit Desk Hotelsoftware so einfach wie möglich realisieren können. Allgemeinere Fragen zur Mehrwertsteueränderung finden Sie in unserem FAQ “Mehrwertsteuer ändern”.

fruehstueck 2020

Neue Extraposten und -Paket anlegen

  1. Öffnen Sie die Extrapostenverwaltung (Verwaltung > Extraposten > Extraposten)
  2. Legen Sie einen Extraposten für den Essensanteil des Frühstücks mit 5 % MWSt. an.
  3. Legen Sie einen Extraposten für den Getränkeanteil des Frühstücks mit 16 % MWSt. an.
  4. Klicken Sie auf den Reiter Pakete.
  5. Legen Sie ein neues Paket an und fügen die gerade angelegten, neuen Extraposten zu dem Paket hinzu.

Das Bundesministerium für Finanzen geht in einem Schreiben vom 02.07.2020 (pdf) bei “Kombiangeboten” von einer pauschalen Aufteilung im Verhältnis 70/30 bzw. 85/15 aus.

Leider gibt es in Lodgit Desk derzeit keine Möglichkeit Pakete upzudaten. Heißt, Sie müssen in bestehenden Buchungen, das bisherige Paket “Frühstück” entfernen und das neue Paket “Frühstück 2020” hinzufügen.

Beispiel

Ein Hotel hat bis zum 30.06.2020 für sein Frühstück 12,00 € (inkl. 19 % MWSt.) verlangt und dieses mit dem Extraposten “Frühstück” abgerechnet.

Ab dem 01.07.2020 besteht das Frühstück als Paket aus den Extraposten “Frühstück, Essen” für 10,00 € (inkl. 5 % MWSt.) und dem Extaposten “Frühstück, Getränke” für 2,00 € (inkl. 16 % MWSt.). Diese werden mit dem Paket “Frühstück” den Buchungen hinzugefügt, weshalb sie auch nur mit der Bezeichnung “Frühstück” in der Rechnung aufgeführt werden.