Kassensicherungsverordnung 2020 & Belegausgabepflicht
„Es ist total unsinnig, für den Steuerbetrug einzelner Unternehmen in einzelnen Branchen eine ganze Volkswirtschaft zu bestrafen“, findet Dr. Dirk Bockelmann, Geschäftsführer der Lodgit Hotelsoftware GmbH. „Ich kann verstehen, dass der Staat milliardenschweren Steuerbetrug verhindern will, nur versucht er das mit falschen Mitteln.“
Alle Unternehmen, die Barzahlungen entgegennehmen, sind seit dem 1.1.2020 zur Ausgabe eines Beleges verpflichtet (Belegausgabepflicht oder kurz Bonpflicht). Zudem müssen sie laut Kassensicherungsverordnung ihre Kassensysteme mit einer vom BSI zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) aufrüsten, die jeden Kassenvorgang unveränderlich erfasst und eine direkte Kontrolle des Finanzamtes ermöglicht. „Wenn Unternehmen schon zur Nutzung fälschungssicherer Kassen verpflichtet werden, dann ist eine Bonpflicht nicht nur überflüssig, sondern auch eine klimaschädliche Ressourcenverschwendung“, findet Dr. Dirk Bockelmann.
„Als Hersteller von Hotelsoftware sind wir zur Umsetzung der Kassensicherungsverordnung verpflichtet. Deshalb werden wir unseren Anwendern in Hotels, Pensionen und Gästehäusern, die Barzahlungen entgegennehmen, eine Anbindung an eine zertifizierte TSE zur Verfügung stellen“, betont Dr. Dirk Bockelmann, Geschäftsführer der Lodgit Hotelsoftware GmbH.
Erste zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen werden erst in Kürze verfügbar sein. Deshalb wird es laut Bundesfinanzministerium bis zum 30. September 2020 nicht beanstandet, wenn Kassen auch ohne TSE-Modul genutzt werden. Damit wird den Herstellern von Kassensystemen und Kassensoftware mehr Zeit für deren technische Anbindung gegeben. Bei der Lodgit Hotelsoftware GmbH arbeiten alle IT-Fachleute und Expert*innen mit Hochdruck am Anschluss der TSE-Module.