mit der Überbrückungshilfe III
Seit dem 01.02. können Unternehmen, die unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden, bis zu 20.000 Euro aus der Überbrückungshilfe III beantragen. Mit diesen Mitteln werden nicht nur laufende Kosten erstattet, sondern es können auch Investitionen in Ihre digitale Zukunft erstattet werden.
Unternehmen, die im laufenden Jahr weniger als 30 % Ihres Vergleichsumsatzes aus dem Jahr 2019 gemacht haben, bekommen Digital-, Verlagerungs- und Hygienekosten sogar zu 100 % erstattet. Nutzen Sie also jetzt Ihre Chance und sichern Sie sich mit einer Lodgit Desk Lizenz sowie den dazugehörigen Online-Modulen die digitale Zukunft Ihres Beherbergungsbetriebs.
Auch Investitionen in die Kassensicherung wie z.B. der Erwerb einer zertifizierten technischen Sicherungseinheit (TSE) sind förderfähig. Anträge können bis zum 31. August 2021 gestellt werden.
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